Gesundheitsausgaben wie etwa Ausgaben für Zahnspangen, Zuzahlungen für Medikamente, Zahnersatz, Zahnspangen, Kuraufwendungen,etc. können beim Lohnsteuerausgleich unter "außergewöhnlichen
Belastungen" geltend gemacht werden.
Der genaue Steuerausgleich ist abhängig vom familiären Einkommen.