Seit 1. Juli gibt es die sogenannte Gratiszahnspange für Kinder und Jugendliche mit schweren und schwersten Fehlstellungen.

 

Voraussetzungen für die Gratiszahnspange:

WAHLKIEFERORTHOPÄDE oder VERTRAGSKIEFERORTHOPÄDE ?

 

Sie sind bei uns richtig,wenn Sie auf den Qualitätsanspruch eines Kieferorthopäden Ihrer Wahl (Wahlkieferorthopäde) setzen.

 

Seit Juli 2015 ist Dr. Buchegger Gerhard aufgrund der Zusatzqualifikation in die Liste der zertifizierten KFO-Wahlbehandler eingetragen.

 

In unserer Wahlarztordination   können die Behandlungsmethoden und –techniken frei gewählt und somit  für jeden Patienten der ideale Behandlungsplan mit den idealen und individuellen Brackets erstellt werden.

 

Erfolgt die Behandlung durch einen Wahlzahnarzt mit Zusatzqualifikation

(z.B. Dr. Buchegger Gerhard ) bekommen Sie bei IOTN 4 und 5 Fehlstellungen  von der Krankenkasse rund 80 Prozent der Kassentarife rückerstattet.

 

Fällt Ihr Kind "nur" in die IOTN-Stufen 1 bis 3, bekommt es weiterhin die gleichen Zuschüsse wie bei Vertragskieferorthopäden.